Medizinisch-psychologische Untersuchung zur Fahreignung

Die sogenannte medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) ermittelt den Grad der Eignung einer Person zum Führen eines Kraftfahrzeugs. Für den Betroffenen kann ein negativer Ausgang berufliche Nachteile zeigen, weswegen sich eine Beratung und eine Vorbereitung zur MPU empfehlen.

Die Begutachtung der Fahreignung

Eine örtliche Begutachtungsstelle für Fahreignung bewertet auf Wunsch eines Antragstellers dessen Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs. Diese MPU bezeichnet der Volksmund auch als Idiotentest, was den komplexen Hintergründen solcher Untersuchungen nicht im Ansatz angemessen erscheint.

Die formale Begutachtung der Fahreignung gibt es in Deutschland bereits seit 1954. Je ein medizinischer, psychologischer und computerisierter Test dienen dabei der Einschätzung, ob der Untersuchte als Führer eines Kraftfahrzeugs ausreichend kontrolliert am Verkehr teilnehmen kann.

Nahezu immer hat der Betroffene diese Untersuchung beantragt, weil ihm eine behördliche Stelle ihre Erlaubnis zum Führen eines Kraftfahrzeugs entzogen hat. Falls dieses Amt die erfolgte Untersuchung formal und inhaltlich akzeptiert, entscheidet es auch unter Berücksichtigung des Resultats, ob es dem Betroffenen die Erlaubnis nochmals erteilt.

Dazu bewertet eine MPU jene physischen und mentalen Fähigkeiten und Eigenschaften der jeweiligen Person, die ihre Eignung zum sicheren Kraftfahren beeinflussen. Dazu zählen zum Beispiel Hörvermögen und Konzentration sowie Einsicht in dasjenige Fehlverhalten, welches zum Entzug der Fahrerlaubnis führte.

In jedem Fall fußt die Untersuchung zur Fahreignung auf Fakten, aus denen sie das künftige Fahrverhalten des Betroffenen prognostiziert. Dazu konsultiert der entsprechende Gutachter auch die Führerscheinakte des Antragsstellers und das Verkehrszentralregister.

Behördliche Prüfung des MPU-Gutachtens

Ein sogenanntes positives Gutachten bestätigt dem Untersuchten eine mindestens ausreichende Eignung zur Führung eines Kraftfahrzeugs. Damit eliminiert es eventuell die behördlichen Zweifel an der Fahreignung des Betroffenen. Dazu muss der Gutachter insbesondere verkehrsmedizinisch und -psychologisch belegen, dass die untersuchte Person ihre fragliche Einstellung ausreichend und nachhaltig geändert hat. Weiterhin muss die entsprechende Behörde dem MPU-Gutachten folgen können, wozu sein Inhalt rigide Anforderungen erfüllen muss.

Der Gutachter darf den Untersuchten nicht beraten – viele Einrichtungen allerdings bieten zur bevorstehenden MPU eine beratende Vorbereitung an, wobei Experten den Verlauf dieser Untersuchung darlegen. Insbesondere empfiehlt sich zur MPU eine Beratung, die zur MPU eine Vorbereitung solcher Verhaltensweisen durchführt, welche ein positives Resultat wahrscheinlicher machen. Ein negatives Gutachten muss der Untersuchte übrigens nicht bei der entsprechenden Führerscheinstelle einreichen.

MPU Beratung: Nicht jedes positive Gutachten wirkt sich letztlich positiv aus

Die individuelle MPU Beratung und MPU Vorbereitung konzentrieren sich auf die persönliche Situation des Betroffenen. Dabei entwickelt ein fähiger Berater gemeinsam mit dem Ratsuchenden eine tragfähige Alternative zu dessen nachteiligen Verhaltensmustern. So ändert sich insbesondere gefährliches Verkehrsverhalten, was künftige Auffälligkeiten unwahrscheinlicher macht.

Ohne MPU Vorbereitung kann natürlich dennoch ein positives Gutachten resultieren, worauf sogar die Fahrerlaubnis folgen mag. In diesem Fall jedoch verliert der betreffende Fahrer seine Fahrerlaubnis oft erneut wegen einer Auffälligkeit, die dann hoffentlich keinen Personenschaden anrichtet.

MPU Vorbereitungen können Sie bei www.augsburg-mpu.de finden